Halb-Wissen ist schlimmer als Nicht-Wissen!
Rund 90% der Bürger in Deutschland haben keine Vollmachten (63 Millionen). Damit sind sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können nicht einfach vom Partner vertreten werden.
Hier die 3 Irrtümer!
1. Irrtum: Das betrifft nur Ältere
jeder ab 18 Jahren kann in eine Situation kommen....zum Betreuungsfall werden Menschen die Ihre Angelegenheiten nicht nicht selbst regeln können.
2. Irrtum: Das macht mein Ehepartner
Leider nein.
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
3. Irrtum:
Wenn mein Ehepartner ...
… zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.
Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln.